
Akupunktur
Die Akupunktur hat ihren Ursprung bereits im 5. Jahrhundert v. Chr. in der heutigen Volksrepublik China. Dünne Einmalnadeln werden an bestimmten Punkten des Körpers, sogenannte Akupunkturpunkte, platziert. Die Auswahl der Akupunkturpunkte ist abhängig von ihren Symptomen und ermöglicht eine individuelle Behandlung. Die Nadeln verbleiben ca. 20-30 Minuten an diesen Punkten und der Patient kann in dieser Zeit entspannen.
In der Orthopädie macht man sich vor allem ihre schmerzlindernde, abschwellende, durchblutungs-fördernde, entspannende, vegetativ regulierende und psychisch ausgleichende Wirkung zu Nutzen. Daher ergibt sich ein breites Spektrum bei Erkrankungen des Bewegungsapparates für die Behandlung mittels Akupunktur, wie z.B.:
- Akute und chronische Schmerzsyndrome an der Wirbelsäule
- Muskelverspannungen (Triggerpunkt-Akupunktur)
- Sehnen- und Sehnenansatzreizungen
- Arthrose, v.a. am Kniegelenk
- etc.
Die privaten Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten der Behandlung.
Bei Patienten mit Kniegelenksarthrose und chronischen Schmerzen an der Lendenwirbelsäule werden die Kosten der Körperakupunktur auch von den gesetzlichen Krankenkassen (üblicherweise alle 12 Monate) für 10 Behandlungen übernommen, wenn konservative Maßnahmen über die letzten 6 Monate keine Besserung erbracht haben.
