Die Unterlagen sind in der Übersicht alphabetisch sortiert:
A
Ambulantes Operieren (Aufzeichnungen und Dokumentationen) |
10
Jahre |
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (Durchschrift des gelben Dreifachsatzes, Teil C) |
1
Jahr |
Arztakten |
10
Jahre |
Arztbriefe (eigene und fremde) |
10
Jahre |
Ärztliche Aufzeichnungen einschließlich Untersuchungsbefunde |
10
Jahre |
Ärztliche Behandlungsunterlagen |
10
Jahre |
Abrechnungsscheine (bei Diskettenabrechnung) |
1
Jahr |
Aufzeichnungen (des Arztes in seiner Kartei) |
10
Jahre |
B
Befunde |
10
Jahre |
Berichte (Überweiser und Hausarzt) |
10
Jahre |
Berufsunfähigkeitsgutachten |
10
Jahre |
Betäubungsmittel BTM (BTM-Rezeptdurchschrift, BTM-Karteikarten, BTM-Bücher) |
3
Jahre |
Befundmitteilungen |
10
Jahre |
Behandlung mit radioaktiven Stoffen und ionisierenden Strahlen |
30
Jahre |
Blutprodukte (Anwendung von Blutprodukten sowie gentechnisch hergestellten Plasmarproteinen zur Behandlung von
Hämastasestörungen) |
30
Jahre |
D
Disease Management Programme (Unterlagen) |
10
Jahre |
Durchgangsarzt / D-Arzt-Verfahren (ärztliche Unterlagen einschließlich Krankenblätter und Röntgenbilder) |
15
Jahre |
E
EEG-Streifen |
10
Jahre |
EKG-Streifen nach Abschluss der Behandlung |
10
Jahre |
Ersatzverfahren, Abrechnungsscheine |
1
Jahr |
G
Gesundheitsuntersuchung (Teil B des Berichtsvordrucks nach der Untersuchung) |
5
Jahre |
Gutachten über Patienten (für Krankenkasse, Versicherungen, Berufsgenossenschaften) |
10
Jahre |
H
H-Ärzte (Behandlungsunterlagen einschließlich Röntgenbilder) |
15
Jahre |
Häusliche Krankenpflege (Verordnung von) * |
10
Jahre |
Heilmittelverordnungen (Verordnung von) * |
10
Jahre |
J
Jugendarbeitsschutzuntersuchung (Untersuchungsbogen) |
10
Jahre |
Jugendgesundheitsuntersuchung (Berichtsvordrucke, Dokumentation) |
5
Jahre |
K
Karteikarten (einschließlich ärztlicher Aufzeichnungen und Untersuchungsbefunde) |
10
Jahre |
Koloskopie (Teil B des Berichtsvordrucks) |
5
Jahre |
Kontrollkarten über interne Qualitätssicherung und Zertifikate über erfolgreiche Teilnahme an Ringversuchen |
5
Jahre |
Krankenhausberichte (stationäre Behandlung) nach Abschluss der Behandlung |
10
Jahre |
Krankenkassenanfragen (Durchschriften) |
10
Jahre |
Krankenhausbehandlung (Verordnung, Krankenhauseinweisung Teil C) |
10
Jahre |
Krankenhausberichte |
10
Jahre |
Kinderfrüherkennungsuntersuchungen (ärztliche Aufzeichnungen) |
10
Jahre |
Krebsfrüherkennung Frauen (Berichtsvordruck Teil B) |
5
Jahre |
Krebsfrüherkennung Frauen (Berichtsvordruck Teil A) |
4
Quartale |
Krebsfrüherkennung Männer (Berichtsvordruck Teil B) |
5
Jahre |
Krebsfrüherkennung Männer (Berichtsvordruck Teil A) |
4
Quartale |
L
Laborqualitätssicherung (Kontrollkarten) |
5
Jahre |
Labor (Zertifikate von Ringversuchen) |
5
Jahre |
Labor (interne Qualitätssicherung) |
5
Jahre |
Laborbuch |
10
Jahre |
Laborbefunde |
10
Jahre |
Langzeit EKG (Computerauswertung, keine Tapes) |
10
Jahre |
Lungenfunktionsdiagnostik (Diagramme) |
10
Jahre |
N
Notfallschein, Teil A (EDV abrechnende Ärzte) |
1
Jahr |
Notfallschein, Teile B und C * |
10
Jahre |
P
Patientenkartei (nach der letzten Behandlung) |
10
Jahre |
Psychotherapie (Mitteilung der Krankenkasse) |
10
Jahre |
R
Röntgen (Konstanzprüfungen und Dokumentation) |
2
Jahre |
Röntgendiagnostik (Röntgenaufnahmen von Patienten über 18 Jahre. Die 10jährige Aufbewahrungsfrist beginnt erst ab dem 18. Lebensjahr bei Patienten, sodass alle Röntgenbilder von Kindern und
Jugendlichen mindestens bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres aufbewahrt werden müssen.) |
10
Jahre |
Röntgentherapie (Aufzeichnungen) |
30
Jahre |
S
Sicherungsdiskette (Abrechnung mit der KV) |
4
Jahre |
Sonographie (Aufzeichnungen, Fotos, Prints, Disketten) |
10
Jahre |
Strahlenbehandlung, Röntgenbehandlung /-therapie (Aufzeichnungen, Berechnungen nach der letzten Behandlung) |
30
Jahre |
Strahlendiagnostik, Röntgendiagnostik (Aufzeichnungen, Filme nach der letzten Untersuchung, auch mittels radioaktiven und ionisierenden Strahlen). Die 10jährige Aufbewahrungsfrist beginnt erst ab dem
18. Lebensjahr der Patienten, sodass alle Röntgenbilder von Kindern und Jugendlichen mindestens bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres aufbewahrt werden müssen. |
10
Jahre |
Strahlenschutzprüfung (Unterlagen) |
5
Jahre |
Strahlenschutz (Unterlagen über Mitarbeiterbelehrung) |
5
Jahre |
T
U
Überweisungsschein (EDV abrechnende Ärzte, auch im Ersatzverfahren, auch Muster 7 Überweisung vor Aufnahme einer Psychotherapie) |
1
Jahr |
Untersuchungsbefunde |
10
Jahre |
V
Vertreterschein, Teil A (EDV abrechnende Ärzte) |
1
Jahr |
Vertreterschein, Teile B und C * |
10
Jahre |
Z
Zertifikate von Ringversuchen |
5
Jahre |
Zytologie (Präparate und Befunde) |
10
Jahre |
Zytologie (statistische Zusammenfassungen) |
10
Jahre |
* Nur aufzuheben, wenn dieser Schein die alleinige Dokumentation ist und nachfolgend
keine anderen Aufbewahrungsfristen genannt sind.
Die Mindestaufbewahrungsfristen gelten auch für Unterlagen von verstorbenen Patienten.
Durchschriften von Vordrucken (z. B. Verordnungen häuslicher Krankenpflege, Kranken-hauseinweisungen, usw.) müssen nicht aufbewahrt werden, wenn die
entsprechenden Aufzeichnungen in der Patientenkartei erfolgt sind und nachfolgend keine abweichenden Aufbewahrungsfristen für die Durchschriften von Vordrucken genannt sind.
Eingescannte Unterlagen, z. B. Krankenhausberichte, unterliegen denselben Aufbe-wahrungsfristen wie sie für schriftliche Unterlagen gelten. Soweit
sichergestellt ist, dass alle Angaben identisch erfasst werden und gewährleistet ist, dass sie jederzeit abrufbar sind, können schriftliche Berichte vernichtet werden.
Quelle: Alphabetisch geordnete Übersicht besteht aus aufgearbeiteten Informationen
der Kassenärztliche Vereinigung Bremen - Stand Mai-2018
www.kvhb.de/aufbewahrungsfristen